Warum die Gesundheit in Unternehmen nicht mehr zur Nebensache zählen sollte
Hinweis: Dieser Beitrag wurde erstmals im März 2019 veröffentlicht und zuletzt im Juli 2024 aktualisiert und ergänzt.
Der Leitspruch “Ihre Firma ist nur so gesund wie Ihre Mitarbeiter” galt niemals mehr als jetzt, in Zeiten der Digitalisierung und des immensen Leistungsdrucks. Gerade die psychische Gesundheit der Arbeitnehmer ist hiervon betroffen. Spätestens seit 2014 ist es daher Pflicht, die psychische Gefährdung der Angestellten regelmäßig zu überprüfen. Doch obwohl gesetzlich vorgeschrieben, führen mehr als 70 Prozent der Arbeitgeber diese Beurteilung nicht durch. Falls auch Sie dazu gehören, erfahren Sie hier, was für Konsequenzen drohen und wie Sie die PGB mit möglichst geringem Aufwand doch noch durchführen können:
Warum PGB?
Nur wer sowohl körperlich als auch psychisch gesunde Mitarbeiter hat, bleibt wettbewerbsfähig und attraktiv für potentielle Arbeitnehmer. Allerdings führen Faktoren wie die erhöhte Arbeitsdichte und die ständige Erreichbarkeit in vielen Branchen zur Steigerung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz und damit zu deutlichen Anstiegen der Arbeitsunfähigkeitstage, was wiederum erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich zieht. Um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken, müssen die Unternehmen zunächst einmal wissen, wie es den Mitarbeitern tatsächlich geht. Hierfür bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung sowohl auf physischer als auch auf psychischer Ebene. In Deutschland ist bereits seit 1996 eine Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen vorgeschrieben. Sie soll dem Arbeitgeber und den zuständigen Aufsichtsbehörden einen Überblick geben, welche Gefahren und Belastungen im Betrieb vorhanden sind. Seit Januar 2014 ist im Arbeitsschutzgesetz nun auch die Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung von Mitarbeitern explizit verankert.
Mögliche Konsequenzen
Aber warum sollten die Unternehmen sich diesen Aufwand machen, wenn doch derzeit alles in Ordnung scheint? Das Durchführen der Gefährdungsbeurteilung lohnt sich für jedes Unternehmen, nicht nur im Eigeninteresse an der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, sondern auch, weil ein Versäumnis zu schwerwiegenden Sanktionen führen kann. So fordern die Gewerbeaufsichtsämter die vorgeschriebenen Nachweise bei teilweise unangekündigten Betriebsbegehungen. Können diese nicht vorgelegt werden, kann der Arbeitgeber für Arbeitsunfähigkeiten unter den Angestellten haftbar gemacht werden. Es bestehen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche bei Erkrankungen und Unfällen durch den einzelnen Mitarbeiter und es können Bußgelder bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Im schlimmsten Fall droht sogar ein Entzug der Betriebserlaubnis oder die Schließung der Betriebsstätte.
PGB unkompliziert und digital
Dennoch zeigt eine Studie der BAuA, dass die geforderte Gefährdungsbeurteilung bei mehr als 75% aller befragter Unternehmen nicht vorlag. Selbst 30% der Großbetriebe (>250 Beschäftigte) konnten die gesetzliche Forderung einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastungen nicht erfüllen. Viele Unternehmen verbinden mit dem Thema wohl einen großen finanziellen und zeitlichen Aufwand und sehen gleichzeitig die Dringlichkeit von nötigem Handeln und Präventionsmaßnahmen nicht. Dabei kann eine psychische Gefährdungsbeurteilung auch schnell, einfach und vor allem online erfolgen und die rechtlichen Vorgaben dennoch erfüllen. Einer der Anbieter, die es Ihnen ermöglichen, die Beurteilung bequem und zeitsparend durchzuführen, ist beispielsweise MEDISinn. Mit dem Produkt PGB.online hat MEDISinn eine digitale Gesundheitslösung entwickelt, die nur wenig Aufwand von Unternehmensseite erfordert und trotzdem den Richtlinien entspricht.
- 100% anonym
- Wissenschaftlich & evidenzbasiert auf Basis der GDA-Leitlinien, den Empfehlungen der BAuA & der Zertifizierung nach DIN EN ISO 10075-3
- Befragung mit 21 Fragen in ca. 4 Minuten durchgeführt
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Haben Sie noch Fragen?
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Gerne stehe ich Ihnen mit dem benefit concepts Team zur Verfügung!
Markus Schneider, Geschäftsführer
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