Elternzeit
Elternzeit ist eine gesetzlich geregelte, unbezahlte Freistellung vom Beruf, die es Eltern ermöglicht, sich der Betreuung und Erziehung ihres Kindes zu widmen. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit, die flexibel gestaltet und aufgeteilt werden kann .
Was ist Elternzeit und wie funktioniert sie?
Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Sie kann von jedem Elternteil in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob sie gemeinsam oder abwechselnd genommen wird. Die maximale Dauer beträgt drei Jahre pro Kind. Ein Teil der Elternzeit kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Regel nicht kündigen darf. Nach der Elternzeit haben Arbeitnehmer das Recht, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren oder eine gleichwertige Position zu erhalten.
Elternzeit kann auch in Teilzeit genommen werden. Mitarbeiter können während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Elternzeit entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Familie.
Rechtliche Grundlagen und Beantragung der Elternzeit
Die rechtlichen Grundlagen für die Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) festgelegt. Der Anspruch auf Elternzeit besteht für alle Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, also auch für Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende oder geringfügig Beschäftigte.
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Dabei sollten der genaue Zeitraum und gegebenenfalls die geplante Aufteilung der Elternzeit angegeben werden. Für die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen.
Während der Elternzeit sind Eltern in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung in der Regel weiterhin versichert, sofern sie vor der Elternzeit versicherungspflichtig beschäftigt waren. Die Beiträge übernimmt in dieser Zeit der Bund.