Die andere Seite der Goldmedaille namens Nettolohnoptimierung

 In Arbeitswelt

Sie wollen Ihre Angestellten mit attraktiven Zusatzleistungen an Ihr Unternehmen binden und versuchen bereits, künftige Bewerber mit Ihren Mitarbeitervorteilen zu ködern? Das ist zwar definitiv eine gute Idee, allerdings gibt es rechtlich doch einiges zu beachten. Viele Firmen springen mittlerweile auf den Zug der Nettolohnoptimierung über Sachleistungen auf, ohne sich über die rechtlichen Grundlagen im Klaren zu sein. Diese unbedachten Aktionen ziehen allerdings oft negative Folgen nach sich und können Sie richtig viel Geld kosten. Wir verraten Ihnen deshalb, was Sie bedenken müssen:

Was die meisten Arbeitgeber immer noch falsch machen

Wie dieses Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 09.03.2014 zeigt, sind sich viele tausende Arbeitgeber über die rechtlichen Voraussetzungen bei der Zusicherung von Sachleistungen nicht im Klaren. Steuerbevorteilte und deshalb überwiegend auch sozialversicherungsfreie Arbeitgeber-zuwendungen, wie beispielsweise der altbewährte Fahrtkosten- oder Kindergartenzuschuss, müssen unbedingt in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag geregelt sein. Unter Umständen haben Sie als Arbeitgeber nämlich bei einer nur als “freiwillige Leistung” bezeichneten Zulage kein Widerrufsrecht, sodass der Mitarbeiter seinen Anspruch theoretisch ewig geltend machen kann. Mündliche Vereinbarungen zum Arbeitsvertrag lassen sich außerdem bei möglichen zukünftigen Änderungen der Rechtsgrundlagen nachträglich nur schwer rechtswirksam umgestalten. Diesen Widerrufsvorbehalt sowie die Rahmenbedingungen der jeweiligen Sachleistung gilt es daher zu dokumentieren. Darüber hinaus muss der Arbeitnehmer nachweislich über die Auswirkungen von steuerfreien Leistungen auf die Sozialversicherung und diesbezügliche Ausgleichsmöglichkeiten aufgeklärt worden sein.

Die andere Seite der Goldmedaille namens Nettolohnoptimierung - Sie wollen Ihre Angestellten mit attraktiven Zusatzleistungen an Ihr Unternehmen binden und versuchen bereits, künftige Bewerber mit Ihren Mitarbeitervorteilen zu ködern? Das ist zwar definitiv eine gute Idee, allerdings gibt es rechtlich doch einiges zu beachten. Viele Firmen springen mittlerweile auf den Zug der Nettolohnoptimierung über Sachleistungen auf, ohne sich über die rechtlichen Grundlagen im Klaren zu sein. Diese unbedachten Aktionen ziehen allerdings oft negative Folgen nach sich und können Sie richtig viel Geld kosten. Wir verraten Ihnen deshalb, was Sie bedenken müssen:
Die andere Seite der Goldmedaille namens Nettolohnoptimierung - Sie wollen Ihre Angestellten mit attraktiven Zusatzleistungen an Ihr Unternehmen binden und versuchen bereits, künftige Bewerber mit Ihren Mitarbeitervorteilen zu ködern? Das ist zwar definitiv eine gute Idee, allerdings gibt es rechtlich doch einiges zu beachten. Viele Firmen springen mittlerweile auf den Zug der Nettolohnoptimierung über Sachleistungen auf, ohne sich über die rechtlichen Grundlagen im Klaren zu sein. Diese unbedachten Aktionen ziehen allerdings oft negative Folgen nach sich und können Sie richtig viel Geld kosten. Wir verraten Ihnen deshalb, was Sie bedenken müssen:

Die fatalen Konsequenzen

Zusatzleistungen wie Shoppingcards, Essensgutscheine oder Kindergartenzuschüsse zu versprechen, ohne diese in einer arbeitsrechtlich gültigen Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag festzuhalten, kann großen Ärger mit Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Arbeitsgerichten zur Folge haben. Nachträgliche Ansprüche der Mitarbeiter sowie fällige Nachzahlungen an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen können hierbei auf Sie zukommen. Aber auch die Arbeitnehmer, denen der fest zugesicherte Motivations- und Finanzvorteil nach rechtlichen Problemen dann doch wieder entzogen wird, werden sich unzufrieden zeigen und an Ihrer Kompetenz zweifeln, sodass im schlimmsten Fall sogar Reputationsschäden entstehen.

Wie Sie sich richtig absichern

Insbesondere die interdisziplinären Rechtsgrundlagen zum Arbeits-, Tarif-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht und deren Umsetzungsbestimmungen erfordern eine umfangreiche Fach-ausbildung, über die viele Unternehmensberater leider nicht verfügen. Spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung oder der Klage eines Arbeitnehmers kommen die Unzulänglichkeiten dann allerdings alle Beteiligten teuer zu stehen! Viele Urteile über derartige, nachträglich für den Arbeitgeber äußerst kostspielige, Versäumnisse zeigen die Nachlässigkeit der daran beteiligten Berater. Zu den häufigen Fehleinschätzung trägt maßgeblich die oft nur rein steuerliche Betrachtungsweise der gesetzlich verankerten Nutzungsmöglichkeiten bei. Leider wirken sich die zahlreichen “Nettolohnoptimierungs-Fehlversuche” auch sehr negativ auf den Ruf von kompetenten Beratern aus, die ihr Handwerk vorher umfangreich erlernt haben und fachlich beherrschen. Um kostenintensive Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie sich daher unbedingt eingehend über den Berater Ihres Vertrauens und seine Qualifikationen informieren.

Die andere Seite der Goldmedaille namens Nettolohnoptimierung - Sie wollen Ihre Angestellten mit attraktiven Zusatzleistungen an Ihr Unternehmen binden und versuchen bereits, künftige Bewerber mit Ihren Mitarbeitervorteilen zu ködern? Das ist zwar definitiv eine gute Idee, allerdings gibt es rechtlich doch einiges zu beachten. Viele Firmen springen mittlerweile auf den Zug der Nettolohnoptimierung über Sachleistungen auf, ohne sich über die rechtlichen Grundlagen im Klaren zu sein. Diese unbedachten Aktionen ziehen allerdings oft negative Folgen nach sich und können Sie richtig viel Geld kosten. Wir verraten Ihnen deshalb, was Sie bedenken müssen:
Auf was Sie beim Thema Lohnoptimierung besonders achten sollten:
  • Ziehen Sie einen professionellen Berater hinzu, der Ihnen bei der Einhaltung von arbeits-, tarif-, steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben hilft, wie beispielsweise das Institut für betriebliches Entgeltmanagement.
  • Achten Sie auf Qualifikationen und berufen Sie sich im Optimalfall auf einen zertifizierten Fachberater für betriebliches Entgeltmanagement, der dann gemeinsam mit dem Steuer- und Rechtsberater des Unternehmens eine rechtssichere Nutzungsgestaltung erarbeitet.
  • Die Beratung sollte in fortlaufender Begleitung erfolgen, da sich Freibeträge, Freigrenzen, Anwendungsvorschriften und Rechtsprechung zu steuerbegünstigten Arbeitgeberzuwendungen zukünftig ändern können und an neue Rechtslagen anzupassen sind.

 

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Gerne stehe ich Ihnen mit dem benefit concepts Team zur Verfügung!

Markus Schneider, Geschäftsführer

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Vorsatz für 2019: werden Sie familienfreundlicher - Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden gilt mittlerweile als Königsdisziplin in der Personalarbeit. Familienfreundliche Arbeitgeber haben dabei einen großen Wettbewerbsvorteil. Die Realität stellt viele Arbeitgeber und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber vor einige Herausforderungen: nach wie vor gibt es zu wenig Kitaplätze, zu kurze Öffnungszeiten, lange Ferienschließzeiten, hohe Kitagebühren und weite Anfahrtswege. Fluktuation und lange Abwesenheiten nach der Geburt eines Kindes sind bei berufstätigen Eltern dadurch – oft gezwungenermaßen – an der Tagesordnung.Tun Sie Gutes und sprechen Sie regelmäßig darüber - Wie Sie Ihre Benefits kommunizieren - Kennen Sie das? Sie sind in Sachen Benefits bereits sehr engagiert und bieten Ihren Mitarbeitern attraktive Zusatzleistungen, aber niemand nutzt sie? Dann liegt das vermutlich an einer mangelhaften Kommunikation. Denn die tollsten Mitarbeitervorteile bringen leider nichts, wenn keiner davon weiß. Wir verraten Ihnen deshalb, was Sie tun können, um Ihre Leistungen publik zu machen: